Die einstweilige Aussetzung der Maskenpflicht an zwei Schulen in #Weimar hat für den zuständigen Richter womöglich Konsequenzen. Es seien drei Strafanzeigen wegen Rechtsbeugung eingegangen, erfuhr der SPIEGEL: https://t.co/uiGNHWBFd8
— DER SPIEGEL (@derspiegel) April 13, 2021
Das hat nicht lange gedauert bis jemand die Rückgängigmachung fordert. In einem rechtsstaatlichen Land ist natürlich auch eine Anzeige jederzeit möglich und muss nicht zwangsläufig mit öffentlichen Warnungen gegen andere Menschen gewertet werden. Das Medien auch nur begrenzt Informationen senden können und das nach Relevanz machen müssen, wissen wir doch auch.