„“ Zwar räumt man der Regierung aufgrund der Krisensituation einen großzügigen Gestaltungsspielraum ein und sagt, man müsse auch ein „Recht auf Irrtum“ zubilligen, weist die Ideen der Regierung aber an mehreren Punkten zurück.“
Wissenschaftliche Dienste des Bundestages: Schwere rechtliche Zweifel an Merkels Lockdown-Gesetz
Ja, aber nicht nach 14 Monaten. Das gilt am Anfang einer unbekannten Gefährdungslage, da haben die Politiker noch Warnungen als Verschwörung und Panik bezeichnet. Während Schutzausrüstung von Mass verschenkt wurde. Heute mit allen Informationen, auch aus andern Ländern, sind die Maßnahmen und die Ablehnung von Diskussionen und die ausbleibende Begründung der Maßnahmen nicht mehr darstellbar und die erneute Verschärfung lässt andere Motive vermuten.