Ich fall vom Stuhl vor Lachen:
— Grundrechte retten (@Grund_gesetzt) April 24, 2021
„Als Genesene sollen Personen gelten, die ein mindestens 28 Tage zurückliegendes positives PCR-Testergebnis nachweisen können. Ein Nachweis von SARSCoV2-Antikörpern soll nicht ausreichend sein.“ https://t.co/2CiHUMmwJ9