Die Diskussion um die Frage ob die DDR ein Unrechtsstaat war oder nicht ist noch nicht lange her und die Geschichtsrevisionisten haben sich eindrucksvoll geäußert. Für die mehrfach umbenannte SED und heute unter „die Linke“ firmierenden Partei ist die DDR kein Unrechtsstaat, da schließlich Recht gesprochen wurde nach den gültigen Gesetzen der DDR durch DDR Richter und DDR Staatsanwaltschaft usw.
Kann man sich selbst natürlich einreden, wenigstens benutzen die Wortumdeutungen und die Rabulistischen Tricks die sonst gegen Nicht Sozialisten benutzt werden, auch um sich selbst zu täuschen. Würde man deren Argumente und Kriterien für die Beweise eines Rechtsstaats 1 zu 1 auf das nationalsozialistische deutsche Regime anwenden, müsste man ebenfalls postulieren, das Nazi-Regime war mit Gesetzen, Nazi Gerichten, Nazi-Richtern usw. kein „Unrechtsstaat“.
Das ganze ist nicht einmal mehr nur falsch und dumm, sondern auch offensichtlich die historische Umdeutung und Fälschung mit Legitimierung der „DDR Justiz“ als Justiz wie jede andere.
Daher ist die heutige „Rechtfertigung“ der „Bundesnotbremse“ nichts einmaliges in der Geschichte von Deutschland und der „aktuell durch Richter zum gültigen Recht erklärten Ereignisse“. Die Bürger haben sich untertänig zu fügen und den Anordnungen der Herrschenden folge zu leisten. Mehr als die Simulation von neutraler Rechtsprechung und Justiz ist nicht vorgesehen. Dass die Show so deutlich als Farce zu erkennen ist, liegt an den ganzen vorher zum Recht erklärten Dingen. Demokratie Abgabe und die Erhöhung trotz der Nichteinstimmigkeit der Länder und der Klimakrisen Schutz der Aktivisten Kläger in unbestimmter zukünftiger Zeit zu Lasten der Bevölkerung hier und heute !
„Die Maßnahmen im Zuge der #Bundesnotbremse waren rechtens. Sie hätten in verschiedene Grundrechte eingegriffen, seien aber „in der äußersten Gefahrenlage der Pandemie“ mit dem Grundgesetz vereinbar gewesen, teilte das #Bundesverfassungsgericht mit. #Covid19 #Corona“
Damit könnte man auch die präventive Ermordung von zufällig am falschen Platz anwesenden Unschuldigen Menschen aufgrund möglicher Krankheit und zum Schutz der Bevölkerung „in der äußersten Gefahrenlage der Pandemie“ begründen und als rechtens erklären.
Das Problem mit der Willkür bezüglich der Kriterien und Definitionen bleibt weiterhin nicht rechtens. Was ist das beabsichtigte Ziel und wie soll das durch die Maßnahmen erreicht werden. Gab es mögliche Alternativen mit geringen Grundgesetz Einschränkungen. Risiko und Gefahrenanalyse sollte man als Mindestmaß für die Totalitären Grundgesetz Beschränkungen schon erwarten dürfen. Auch die Überprüfung der Ergebnisse und die Bewertung der Zielerreichung konnte ein Gericht mal fordern. Bis jetzt haben wir die Befürchtung von einer undefinierten „äußersten Gefahrenlage der „Pandemie“ als reine Behauptungen der Regierung ohne weitere Dokumente, Belege, usw., mehr nicht. Weder Pandemie noch andere Begriffe werden definiert und somit messbar und die Verfassungsrichter haben keine Probleme mit dem Vorgang und den immer noch aufrechterhaltenen „Pandemie“ Maßnahmen und Einschränkungen.
Angenommen das Parken ist nicht erlaubt auf Plätzen mit Verbot zu parken. Das soll dann auch eindeutige Gesetzgebung und Rechtsprechung sein ?
Folgt der Begründung der Rechtfertigung für die privaten Treffen der Richter bei Merkel zuhause. Das ist alles auch rechtmäßig gewesen, schließlich ist das Kanzleramt und das Richteramt ein Teil der rechtmäßigen Gewaltenteilung und daher per Definition rechtens! Ich habe das nur versucht aus meiner Erinnerung sinngemäß wiederzugeben und ich würde mich ggf. über Ergänzung usw. freuen.
Im Vergleich zu der amerikanischen Verfassung wurde die zeitgenössische Interpretation nicht von Anfang an verhindert und das ist ein wichtiger Grund für die Situation der Rechtsprechung und Interpretation bzw. Auslegung. Die Worte „Gleichberechtigung“ und „Gleichstellung“ hätten niemals ausgetauscht werden dürfen!