Impfzwang – Nebenwirkungen und Entschädigungen

Die Zwangsimpfung müsste zwingend eine Beweislastumkehr für die Nebenwirkungen und ggf. Schäden erfordern. Die Beweislast ist nicht zu Lasten der ggf. Geschädigten rechtmäßig, schließlich würden die ggf. Geschädigten gegen Ihren freien Willen und nur aufgrund Politiker Entscheidung und deren Gesetzgebungszuständigkeit gezwungen.

Somit müsste eine sehr gründliche Anamnese und Dokumentation der Menschen stattfinden und bei Problemen müsste bewiesen werden dass kein Zusammenhang zwischen Injektion und den Folgen besteht, nicht umgekehrt!