Auf den Hund gekommen

Gericht klärt das Umgangsrecht mit dem Hund. Endlich ist wenigstens ein elementares Problem geklärt worden. Deutschland ist nur noch eine gefühlte Clown World. Teilweise werden Beschuldigte aufgrund zu lang anhaltender Untersuchungshaft einfach wieder auf die Gesellschaft losgelassen, aber man muss halt Prioritäten setzen. Seit wann werden Haustiere wie Kinder im „Sorgerecht“ bewertet ? Zumindest für Hunde ist es lächerlich, denen reicht das Alpha Tier als Bezugsperson.

https://www.lawblog.de/archives/2023/05/31/gericht-klaert-umgangsrecht-mit-dem-hund/

Natürlich ist alles in Ordnung – Merkel und private Abendessen mit Richtern

https://twitter.com/ZeitW/status/1417769975549419522

Was sollte auch sonst passieren, wenn man es mit politisch besetzen und damit nicht um „neutrale“, im Sinne von unbeeinflusst oder unvoreingenommen, Funktionären in der Position der Rechtsprechung und Rechtsfindung zu tun hat.

Natürlich sind nicht die Juristen angesprochen, welche jeden Tag allen Widrigkeiten durch Sparmaßnahmen usw. trotzen und am Erhalt der Gesellschaftlichen Ordnung arbeiten. Ideologie ist nichts für die Justiz und kann nicht gutgehen.

Die Rechtsprechung an europäische Instanzen ohne Widerspruchslösung zu übertragen ist ziemlich vorhersehbar in der zu erwartenden Rechtsprechung. Die machen den Eindruck schon aus Eigeninteresse ideologisch gewollte Urteile zu sprechen.

Hat eigentlich jemand ernsthaft geglaubt dass es anders sein würde, wenn diejenigen die Recht sprechen sollen, durch genau die Personen ihre Positionen bekommen haben über die dann geurteilt werden soll.

Post faktische Realität in der auch Urteile wie das Klima Urteil möglich wurden. Niemand hätte geglaubt dass fiktive und mutmaßliche Ereignisse in der Zukunft für die Begründung von Verboten oder Beschränkungen der aktuell betroffenen Menschen benutzt werden könnten. Selbst wenn das juristisch nicht zu beanstanden wäre, fragt man sich wer solche Dinge ernsthaft für Gesetzesrecht in Erwägung zieht.

Mein Wissen ist die Notwendigkeit eines tatsächlichen und belegbaren Schadens um überhaupt einen eigenen Schaden in Betracht zu ziehen und die juristische Klärung zu bekommen. Man muss Geschädigter sein und nicht nur vielleicht einmal und möglicherweise in der Zukunft. Außerdem muss man schon Schaden erlitten haben um dann das juristische Verfahren in Gang zu bringen.

Gericht erklärt Nutzung eines privaten, offenen WLAN zur Straftat

http://www.heise.de/newsticker/Gericht-erklaert-Nutzung-eines-privaten-offenen-WLAN-zur-Straftat–/meldung/107969

Schluß mit lustig.

„Nach Ansicht des Richters stellt diese Art der Nutzung eines offenen Zugangs ein strafbares Abhören von Nachrichten sowie einen Verstoß gegen die Strafvorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) dar (Az. 22 Ds 70 Js 6906/06).“