Gericht erklärt Nutzung eines privaten, offenen WLAN zur Straftat

http://www.heise.de/newsticker/Gericht-erklaert-Nutzung-eines-privaten-offenen-WLAN-zur-Straftat–/meldung/107969

Schluß mit lustig.

„Nach Ansicht des Richters stellt diese Art der Nutzung eines offenen Zugangs ein strafbares Abhören von Nachrichten sowie einen Verstoß gegen die Strafvorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) dar (Az. 22 Ds 70 Js 6906/06).“